Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen – Was gilt wann?
Die Wartezeit beim Rechtsschutz beträgt in der Regel 3 Monate. Einige Bereiche haben jedoch keine Wartezeit:
Ohne Wartezeit: - Verkehrsrechtsschutz (nach Unfällen oder Bußgeldern) - Strafrechtsschutz (bei laufenden Verfahren) - Bestehende Versicherungen ohne Unterbrechung
Mit Wartezeit (meist 3 Monate): - Privatrechtsschutz - Berufsrechtsschutz - Mietrechtsschutz - Familienrechtsschutz
Trick: Wer von einem Anbieter zu einem anderen wechselt, ohne Unterbrechung, muss oft keine neue Wartezeit einhalten – ein "Vorversicherungsnachweis" reicht.