Krankenversicherung nach Jobverlust – Die Optionen
Bei Jobverlust besteht ab dem ersten Tag Versicherungspflicht. Sie müssen unverzüglich eine Krankenversicherung abschließen.
Option 1: Arbeitslosgeld I (ALG I) Wer ALG I bezieht, bleibt automatisch in der GKV versichert. Die Beiträge werden vom Jobcenter getragen.
Option 2: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft Nach dem Ende der Pflichtversicherung können Sie freiwillig in der GKV bleiben. Beitrag: mindestens 170-200 Euro/Monat (Mindesteinkommen).
Option 3: Familienversicherung Wenn Ihr Ehepartner GKV-Mitglied ist und Sie kein eigenes Einkommen haben, können Sie kostenlos mitversichert werden.
Option 4: PKV-Anwartschaft Wer aus der PKV ausscheidet, kann eine Anwartschaft abschließen und später einfacher in die PKV zurückwechseln.