Wann und wie oft kann man die Krankenkasse wechseln?
Seit 2021 gilt: Wer mindestens 12 Monate bei seiner aktuellen Krankenkasse versichert ist, kann kündigen. Die Mindestbindefrist beträgt also ein Jahr. Danach ist der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats möglich.
Beispiel: Kündigung am 15. Januar → Wechsel zum 31. März möglich.
Gut zu wissen: Sie müssen die alte Kasse nicht selbst kündigen! Wenn Sie der neuen Kasse beitreten, übermittelt diese der alten Kasse automatisch die Kündigung. Das spart Zeit und Aufwand.
Der Kassenwechsel in 4 einfachen Schritten
Schritt 1: Vergleichen Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um Kassen nach Zusatzbeitrag, Leistungen und Servicebewertung zu filtern.
Schritt 2: Neue Kasse auswählen und beitreten Stellen Sie online einen Beitrittsantrag bei der neuen Kasse. Sie benötigen: Personalausweis, Versicherungsnummer (auf Ihrer Gesundheitskarte) und Ihre IBAN.
Schritt 3: Mitgliedschaftsbestätigung erhalten Sie erhalten eine offizielle Mitgliedschaftsbestätigung. Diese kündigt automatisch Ihre alte Kasse.
Schritt 4: Arbeitgeber informieren Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Krankenkasse mit, damit die Beiträge an die richtige Adresse gehen.