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Finanzen7 Min. LesezeitAktualisiert: 10.6.2026

Girokonto wechseln 2026 – So funktioniert der gesetzliche Kontowechselservice

Girokonto wechseln leicht gemacht: Wie der gesetzliche Kontowechselservice Daueraufträge und Lastschriften überträgt und wie lange es dauert.

Von Amer Alhafid, Kiwi IT

Girokonto wechseln Kontowechselservice Deutschland Anleitung

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Warum viele vor dem Girokonto-Wechsel zurückschrecken

Viele Verbraucher bleiben jahrelang bei ihrer Bank, obwohl ein anderes Institut besser zu ihren Bedürfnissen passen würde – meist aus Sorge vor dem Aufwand. Die Befürchtung: Daueraufträge, Lastschriften und der Gehaltseingang müssten mühsam von Hand auf das neue Konto übertragen werden, mit dem Risiko, dass eine wichtige Zahlung übersehen wird und eine Miete oder Versicherungsprämie nicht abgebucht werden kann.

Genau für dieses Problem gibt es in Deutschland seit einigen Jahren eine gesetzlich geregelte Lösung: den Kontowechselservice. Er soll den Wechsel so einfach machen, dass die Sorge vor vergessenen Zahlungen kein Grund mehr sein muss, bei einer unpassenden Bankverbindung zu bleiben. Wer regelmäßig vergleicht, kann durch einen Wechsel von Kontoführungsmodell oder Konditionen langfristig sparen – vorausgesetzt, der Wechsel läuft sauber ab.

Die gesetzliche Grundlage: Zahlungskontengesetz und EU-Zahlungskontenrichtlinie

Der Kontowechselservice basiert auf dem deutschen Zahlungskontengesetz (ZKG), mit dem die EU-Zahlungskontenrichtlinie (Payment Accounts Directive) in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz verpflichtet Banken, Kunden beim Wechsel des Girokontos aktiv zu unterstützen, sofern der Wechsel zwischen zwei Banken mit Sitz in Deutschland stattfindet.

Konkret bedeutet das: Sie erteilen Ihrer neuen Bank den Auftrag, den Wechsel für Sie zu organisieren. Die neue Bank holt sich daraufhin mit Ihrer Vollmacht bei der alten Bank alle relevanten Informationen zu wiederkehrenden Zahlungen ein – etwa Daueraufträge, eingerichtete Lastschriftmandate und die letzten eingehenden sowie ausgehenden Zahlungen. Sie müssen die Übertragung also nicht selbst händisch nachvollziehen, sondern die neue Bank übernimmt die Koordination mit der alten Bank für Sie.

Wie der Kontowechselservice in der Praxis abläuft

Schritt 1: Neues Konto eröffnen. Sie eröffnen bei der gewünschten neuen Bank ein Girokonto und erteilen im Rahmen der Kontoeröffnung den Auftrag zum Kontowechselservice.

Schritt 2: Vollmacht erteilen. Sie ermächtigen die neue Bank, bei Ihrer bisherigen Bank die notwendigen Informationen einzuholen – etwa zu Daueraufträgen und Lastschriftmandaten.

Schritt 3: Datenübermittlung. Die alte Bank ist gesetzlich verpflichtet, der neuen Bank die angeforderten Informationen innerhalb einer festen Frist zu übermitteln.

Schritt 4: Einrichtung beim neuen Konto. Die neue Bank richtet die übertragenen Daueraufträge ein und informiert bekannte Zahlungspartner (etwa Vermieter oder Versorger, die per Lastschrift abbuchen) über die neue Kontoverbindung.

Schritt 5: Altes Konto schließen – idealerweise erst, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass alle relevanten Zahlungen erfolgreich umgestellt wurden (siehe nächster Abschnitt).

Wichtig: Der Service unterstützt den Wechsel, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine eigene Kontrolle – insbesondere bei Zahlungen, die dem alten Konto nicht eindeutig als wiederkehrend zugeordnet werden können.

Realistische Dauer: Wie lange der Wechsel tatsächlich dauert

Der Kontowechselservice läuft nach gesetzlich vorgegebenen Fristen ab, sodass die Übertragung der Daueraufträge und Lastschriftinformationen in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Erteilung der Vollmacht erfolgt. Bis jedoch tatsächlich alle Zahlungspartner – auch solche außerhalb des automatisierten Datenaustauschs, etwa Arbeitgeber für den Gehaltseingang – die neue Kontoverbindung verwenden, kann es je nach Zahlungsrhythmus mehrere Wochen bis zu ein bis zwei Monate dauern. Manche Zahlungen (zum Beispiel jährliche Versicherungsbeiträge) laufen naturgemäß erst beim nächsten fälligen Termin über das neue Konto.

Planen Sie den Wechsel daher nicht von heute auf morgen, sondern mit einem gewissen zeitlichen Puffer, besonders wenn wichtige monatliche Zahlungen wie Miete oder Kreditraten betroffen sind.

Worauf Sie vor der Kontoschließung unbedingt achten sollten

Auch mit Kontowechselservice bleibt die Verantwortung für die letzte Kontrolle bei Ihnen. Vor der endgültigen Schließung des alten Kontos sollten Sie:

- Kontoauszüge des alten Kontos über mindestens ein bis zwei Monate prüfen, um festzustellen, ob noch Buchungen über das alte Konto laufen. - Gehaltseingang beim Arbeitgeber aktiv umstellen – dieser wird vom Kontowechselservice in der Regel nicht automatisch erfasst, da er kein bestehender Dauerauftrag oder keine Lastschrift ist. - Unregelmäßige Zahlungen im Blick behalten, etwa jährliche Mitgliedsbeiträge oder Versicherungsprämien, die nicht monatlich abgebucht werden. - Erst kündigen, wenn Sie sicher sind, dass alle relevanten Zahlungen erfolgreich über das neue Konto laufen.

Ein ausreichendes Guthaben auf dem alten Konto während der Übergangszeit verhindert zudem, dass eine übersehene Lastschrift mangels Deckung zurückgeht und zusätzliche Rücklastschriftgebühren verursacht.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Kontowechselservice kostenlos?

Ja, die im Zahlungskontengesetz geregelte Unterstützung beim Kontowechsel ist für Verbraucher kostenlos. Banken dürfen für die reine Wechselunterstützung keine gesonderten Gebühren verlangen.

Muss ich mein altes Konto selbst kündigen?

Ja, die Kündigung des alten Kontos müssen Sie in der Regel selbst vornehmen beziehungsweise beauftragen. Der Kontowechselservice organisiert vor allem die Übertragung der Zahlungsinformationen, nicht zwingend automatisch die Kontoschließung.

Werden auch Lastschriften automatisch auf das neue Konto umgestellt?

Der Kontowechselservice informiert bekannte Lastschriftgläubiger über die neue Kontoverbindung, basierend auf den bei der alten Bank hinterlegten Mandaten. Eine vollständige Garantie, dass ausnahmslos jeder Zahlungspartner die Umstellung zeitnah umsetzt, gibt es dennoch nicht – eine eigene Kontrolle bleibt sinnvoll.

Kann ich den Kontowechselservice auch bei einem Wechsel ins Ausland nutzen?

Der Kontowechselservice nach deutschem Zahlungskontengesetz gilt für den Wechsel zwischen zwei Banken mit Sitz in Deutschland. Bei einem Wechsel zu einer Bank im Ausland gelten abweichende Regelungen.

Wie lange sollte ich mein altes Konto nach dem Wechsel noch offen halten?

Eine pauschale Frist gibt es nicht, doch es empfiehlt sich, das alte Konto so lange mit etwas Guthaben aktiv zu lassen, bis Sie anhand der Kontoauszüge sicher sind, dass keine relevanten Zahlungen mehr darüber laufen – oft ein bis zwei Monate.

#girokonto wechseln#kontowechselservice#bankkonto wechseln#zahlungskontengesetz
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